Anfrage am 17.12.2022 an kontakt@gema.de Thema: Technisches Projekt: Schallplattendigitalisierung mit optischem Scanner Hallo, bin mir nicht sicher, ob ich bei Ihnen an der richtigen Adresse bin und will also kurz erläutern, worum es geht. Wie im Betreff zu lesen, habe ich (auf privater, nichtkommerzieller Basis) ein technisches Projekt durchgeführt, bei dem ich eine ganz normale Schallplatte mit sehr hoher Auflösung mit einem hochwertigen optischen Scanner eingescannt habe. Ich habe in dem Zuge ein Computer- Programm geschrieben, mit dem ich die Toninformation über Bildverarbeitungsalgorithmen aus den Scans extrahiere. Das Ergebnis ist am Ende z.B. ein MP3-File. Dieses MP3-File lässt sich wie jedes andere MP3-File mit üblichen Playern abspielen. Zu meiner großen Überraschung kommt da jetzt am Ende nicht nur 'weißes Rauschen' heraus, sondern man kann die Musik tatsächlich so einigermaßen hören. Die Qualität kommt natürlich nicht an die eines normalen Plattenspielers oder gar einer CD heran, weil das gesamte Verfahren doch viele potentielle Fehlerquellen hat aber ein bisschen was ist zu hören. Ich möchte nun das gesamte Projekt auf meiner Homepage für andere (technikinteressierte) Leute öffentlich zur Verfügung stellen. Das beinhaltet die Scans der Platte, mein Computer-Programm und evtl. z.B. das eine oder andere MP3-File. Bei der Platte handelt es sich um folgende: 'OOH - LA - LA' von State Record Limited von 1977 von den RUBETTES Ich hatte mich zunächst an inforubettes@gmail.com gewandt, weil ich klären wollte, ob ich mit meinem Projekt bereits irgend welche Musikrechte berühre. Immerhin kommt da am Ende ja ein MP3-File heraus, das so ein bisschen nach Musik klingt;-) Eine Frau Liz Hill konnte mir mitteilen, dass sie die Rechte nicht (mehr) haben und dass diese inzwischen auf Universal Music übergegangen sind. Also habe ich bei Universal Music nachgefragt und von dort wurde mir mitgeteilt, dass in diesem Fall Sie, also die GEMA zuständig wäre. Damit bin ich also bei Ihnen gelandet und meine Frage ist einfach, wie die Situation einzuordnen ist. Ich konnte auf Ihrer Seite im ersten Moment kein geeignetes Lizenzmodell entdecken bzw. mir ist auch nicht klar, ob es für mein Projekt überhaupt nötig ist, da an 'GEMA-Gebühren' zu denken. Wie gesagt, die Audioqualität des MP3-Files ist schon deutlich von HiFi entfernt aber es ist halt auch nicht reines 'Rauschen'. Wo genau würde eigentlich meine 'Musikaufführung' beginnen? Könnte ich die Scans zusammen mit meinem Programm online stellen aber nicht das MP3? Würde das dann auch schon als 'Musikaufführung' gelten? Ein wirklich technisch Interessierter kann sich die Sachen dann ja abholen und auf seinem (Linux-)PC compilieren und laufen lassen und dann selber das MP3-File erzeugen. Ja, das klingt alles ziemlich akademisch. Ich habe die Sachen im Moment auf einem 'geheimen' Pfad auf meine Page getan. Dieser Pfad ist nicht öffentlich bekannt und daher von niemandem erreichbar. Ich nenne Ihnen diesen Pfad jetzt mal, damit Sie sich die Sache selber ansehen (und -hören) können: Da gibts u.a. ein readme.txt, in dem so ein bisschen erklärt wird, wie das alles zusammenhängt. Vielleicht könnten Sie sich das Projekt mal ansehen und mir dann mitteilen, wie Sie die ganze Sache einordnen würden. Zentraler Punkt des Projektes ist natürlich nicht, dass ich Musik verbreiten, an- oder darbieten will, sondern mir gehts ausschließlich um die technische Umsetzung der Idee, die Toninformation einer Schallplatte mittels Bildverarbeitung zu extrahieren, soweit das die Technik eben hergibt. Als 'Nebeneffekt' kommt dann natürlich am Ende auch z.B. ein MP3-File heraus. Meine (für mich) ideale Vorstellung wäre: ich kann Scans, Programmcode und diverse Beispiel(-Audio)files (oder wenigstens Bruchstücke davon) einfach auf meiner Seite öffentlich machen und muss mich im Rahmen meines 'Digitalisierungsprojektes' nicht weiter um Musikrechte oder irgend welche Gebühren kümmern. Falls Sie also evtl. wegen der Audiofiles eine Musikdarbietung/-nutzung sehen würden, kann ich dann davon ausgehen, dass dies OHNE die besagten Audiofiles eben KEINE Musikdarbietung/-nutzung mehr wäre? Denn mit den Scans und dem Programmcode alleine kann ja der normale Mensch erst mal nichts anfangen, also auch die Musik nicht nutzen oder anhören. Also, Bilder von Schallplatten und meinen eigenen Programmcode sollte ich doch jederzeit auf meiner Seite veröffentlichen können, ohne dass dabei Musikrechte im Spiel sind. Oder würden Sie das anders sehen? Vielleicht finden Sie meine ganze Anfrage auch albern aber ich will hier halt keine illegalen Sachen machen und was sich Juristen manchmal ausdenken, da kommt man als 'normaler Mensch' mitunter gar nicht drauf;-) Antwort am 20.12.2022 von kontakt@gema.de Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht.   Ihr Anliegen konnten wir leider nicht bearbeiten, weil Ihre E-Mail mindestens einen Downloadlink enthält. Senden Sie uns daher bitte die Informationen erneut zu. Damit wir Ihr Anliegen schnell und direkt bearbeiten können, nutzen Sie bitte unser Onlineportal.   Dort können Sie * Veranstaltungen anmelden und verwalten, * Setlists/Musikfolgen einreichen, * Verträge kündigen, * Angemessenheitsanträge stellen, * Reklamationen einreichen, * Rechnungen einsehen und herunterladen, * Ihre Daten ändern, * Kontobewegungen einsehen. 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Mit freundlichen Grüßen Ihr GEMA KundenCenter GEMA KundenCenter Anschrift   GEMA, 11506 Berlin Telefon     +49 30 588 58 999 E-Mail       kontakt@gema.de Internet     www.gema.de [www.gema.de] GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte USt-ID-Nr. der GEMA: DE136622151 Vorstand: Dr. Harald Heker (Vorstandsvorsitzender), Lorenzo Colombini, Georg Oeller Anfrage am 21.12.2022 an kontakt@gema.de Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Ihnen eine E-Mail geschickt, weil ich einen Sachverhalt klären wollte. Um Sie optimal zu informieren und sie eine qualifizierte Antwort geben können, hatte ich in meiner E-Mail u.a. einen Link auf meine Homepage eingefügt. Und ja, meine E-Mail-Signatur beinhaltet schon seit Jahrzehnten auch einen Verweis auf meine Homepage. Sie teilen mir nun lediglich kurz mit, dass Sie mein Anliegen leider nicht bearbeiten konnten, weil meine E-Mail mindestens einen Downloadlink enthält. Ich sehe jetzt nicht, welcher der beiden Links das Problem darstellen soll oder ob evtl. beide im Verdacht stehen, Downloadlink zu sein. Das ist bedauerlich, denn bei meiner Anfrage geht es u.a. um gut 1,5 GByte Bilddaten einer Schallplatte, die ich eingescannt und auf einen 'geheimen' Bereich meiner Homepage gelegt habe. Es wäre der Klärung des Sachverhaltes ggf. durchaus dienlich, wenn Sie Zugang zu diesen Daten hätten. Per E-Mail lassen sich derartige Datenmengen jedenfalls nicht versenden! Ich habe nun meine ursprüngliche Text-E-Mail in reiner Textform als 'frage.txt' an diese E-Mail hier angehängt, so dass in der E-Mail selber keine Links mehr auftauchen. Es sollte Ihnen oder Experten aus der IT-Abteilung aber ohne Probleme möglich sein, diesen reinen Text-Anhang als 'frage.txt' abzulegen und mit einem ganz einfachen Textviewer anzusehen. Früher konnte man unter Windows dafür z.B. notepad.exe verwenden. Ihre Experten aus der IT-Abteilung haben da aber sicher auch andere Lösungen parat. Sollte es Ihnen aber dennoch nicht möglich sein, den E-Mail-Anhang zu lesen, werde ich hier nochmal versuchen, meine Frage zu formulieren: Ich habe ein technisches Projekt durchgeführt, bei dem ich zuerst mit einem hochwertigen optischen Scanner mehrere hochauflösende Scans einer Schallplatte gemacht habe. Anschließend habe ich ein Programm geschrieben, mit dem ich die akustischen Informationen, so gut es mir möglich war, über diverse (Bildverarbeitungs-)Algorithmen aus diesen Scans extrahiert habe. Ganz am Ende meiner Datenverarbeitung erzeuge ich dann z.B. u.a. ein MP3-File. Die akustische Qualität liegt dabei deutlich unter der eines normalen Plattenspielers aber es ist eben nicht nur 'weißes Rauschen' zu vernehmen. Ich bin in juristischen Angelegenheiten absoluter Laie, habe aber hin und wieder mitbekommen, dass bei der Verbreitung oder Darbietung von Musik bestimmte Urheberrechte oder dergleichen zu beachten sind. Es wäre also z.B. illegal, wenn ich mir eine CD kaufe und deren (gerippten) Inhalt als MP3-Files für jedermann zugänglich auf meiner Homepage zum Download anbiete. Soweit habe ich das wohl noch richtig verstanden. Bei meinem Schallplattenprojekt ist mir jetzt aber nicht so recht klar, wie die Sache im Detail einzuordnen ist. Ganz am Ende meiner Arbeiten kommt also ein MP3-File heraus und wenn ich dieses dann in einem öffentlich zugänglichen Bereich auf meine Homepage lege, könnten dadurch ja auch schon Musikrechte betroffen sein. Die Frage, die sich mir stellt, ist aber, ob diese Musikrechte, die dann evtl. greifen, ggf. von der akustischen Qualität oder anderen Parametern des MP3-Files abhängen, wie z.B. dessen (zeitlicher) Länge. Wenn das MP3-File z.B. nur 'weißes Rauschen' beinhalten würde, hätte das mit Musik ja (noch) nichts zu tun. Bei einem ohne Qualitätsverlust gerippten Lied wäre klar, dass Musikrechte greifen. Die Frage, die sich mir also stellt, wäre dann eben, wo genau zwischen 'weißem Rauschen' und CD-Qualität dann die 'Musik-Grenze' liegen würde, bzw. auf welcher Seite 'meine' MP3-Files liegen würden. Das (eine oder andere) MP3-File wäre aber nur EIN Teil meiner Arbeiten, den ich ggf. veröffentlichen möchte. Die beiden anderen Teile sind die Scans, die ich gemacht habe und mein Programm. Was mein Programm betrifft, werde ich damit machen können, was ich will. Ich kann es veröffentlichen, ohne irgend welche Musikrechte zu tangieren, denn damit wird lediglich ein (ziemlich einfacher, mit etlichen Unzulänglichkeiten ausgestatteter) 'virtueller Plattenspieler' implementiert, der der Rille meiner Scans folgen kann. Gehts also noch um die Scans. Das sind hochaufgelöste Bilder, auf denen natürlich auch noch ziemlich feine Details der Platte zu sehen sind. Insbesondere kann man beim bloßen Betrachten der Scans mit dem Auge bereits die Rille erkennen, die dann halt die Toninformation enthält. Meine Frage ist jetzt, ob ich Ihrer Meinung nach diese Scans bedenkenlos veröffentlichen kann oder ob Sie darin bereits die Bereitstellung von Musik erkennen? Mit normalem Menschenverstand würde ich sagen, da ist jetzt noch keine Musik zu erkennen. Selbst wenn ich mein Programm daneben lege, kann die breite Masse der Menschen damit immer noch nichts anfangen, denn um das alles zum Laufen zu bringen, muss der- oder diejenige erst ein geeignetes Linux-System aufsetzen (insbesondere mit allen von meinem Programm benötigten Abhängigkeiten) und das Programm dann geeignet compilieren, bevor es überhaupt laufen kann. Die wenigsten Menschen werden in der Lage sein, das zu machen. Dennoch wird es vielleicht ein paar Interessierte geben, die sich die Sachen alle ansehen wollen und genau aus dem Grund möchte ich das Projekt am liebsten in Gänze auf meiner Homepage veröffentlichen. Ich bitte Sie daher, mir Ihre Sicht darzulegen und insbesondere mitzuteilen, ob ich (im besten Fall für mich) das gesamte Projekt 'musik-rechtlich' ohne Bedenken online stellen kann oder ob ich, indem ich z.B. die MP3-Files weglasse, auf der 'sicheren Seite' bin. Aus Sicht des Projekts wäre es natürlich wünschenswert, ALLE Informationen öffentlich zu machen, damit Interessierte die Sachen eben möglichst gut und umfassend nachvollziehen können. Gruß R. Schubert Antwort am 10.01.2023 von online@gema.de Guten Tag Herr Schubert,   vielen Dank für Ihre Anfrage.   Wenn  Sie mp3 Dateien mit Musikinhalt auf Ihrer Homepage veröffentlichen möchten ist folgendes zu beachten. Für alles weitere was keine Musik aus dem GEMA-Repertoire betrifft ist keine Lizenzierung oder anders über uns nicht notwendig und nicht möglich.   Für Ihr Angebot ist unser Tarif VR-OD 10 zur Lizenzierung von Onlinenutzungen (Music-on-Demand, Video-on-Demand, Hintergrundmusik, Lineares Streaming) in geringem Umfang zutreffend, sofern Sie die Inhalte auf Ihrer eigenen Webseite anbieten, per E-Mail versenden oder per App anbieten.   Den Tarif können Sie direkt auf unserer Webseite unter https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-od-10/ [www.gema.de] einsehen.                                    Bieten Sie Musikwerke aus dem GEMA Repertoire direkt auf Ihrer Webseite  per Streaming an, erhalten Sie Informationen und wenn Sie möchten eine Lizenz über unseren Online Shop, den Sie hier finden: https://online.gema.de/lipo/online [online.gema.de]   Wählen Sie Online -> Auf Musik- und Videoportalen, privaten Webseiten, Firmen- und Vereinswebseite -> On Demand -> Musikwerk & Musikvideo & Konzertmitschnitt -> Streaming-> und die gewünschte Laufzeit.   Wenn Sie dann auf der nächsten Seite eine Schätzung Ihrer Abrufe (von GEMA Werken) im gewählten Zeitraum eingeben, erhalten Sie eine Preisauskunft und können die Lizenz gleich bestellen.   Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von der Lizenzierung durch die GEMA, weitere gegebenenfalls nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssten. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.  Zu diesen Rechten können wir leider keine weiterführende Beratung anbieten, da wir diese Rechte nicht wahrnehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.   Welche Rechteinhaber an den Werken beteiligt sind und welche Werke sich im GEMA-Repertoire befinden, erfahren Sie mit unserer Repertoiresuche unter https://online.gema.de/werke/search.faces [online.gema.de] Suchen Sie mithilfe der Kriterien Titel + Urheber/Verlag oder der Werknummer. 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